Da dachte ich heute auf meiner Radtour...,
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....ich wäre in Schweden. Sogar ein Elch war vor dem Haus.
Nein, nein das war nicht in Schweden, wäre zum Radeln auch zu weit.
Wenn ich die Tour, die schon recht knackig war, zeige, dann
weiß man es.
Ich finde das Haus recht hübsch, nur passt es hier nicht hin.
Mich würde es interessieren, wie hier der Bebauungsplan aussieht.
Wahrscheinlich ist es dieser Gummiparagaph 34 Baugesetzbuch, der sich nach der Umgebungsbebauung richtet.
Der am häufigsten zitierte „Paragraph 34“ ist der § 34 BauGB (Baugesetzbuch), der die Zulässigkeit von Bauvorhaben innerhalb bebauter Ortsteile (Innenbereich) regelt. Ein Bauvorhaben ist danach zulässig, wenn es sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügt, die Erschließung gesichert ist und das Ortsbild nicht beeinträchtigt wird.
Das war früher meine Arbeit und ja, doch ich würde es gerne wieder machen, aber es hat sich sehr viel geändert und nach 14 Jahren wieder einzusteigen, das weiß ich nicht, ob ich das noch schaffen würde.











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